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Modulare Leistungspakete

MODULAR und KLAR

Online

Mein Paket für Betriebe
mit bis zu 10 Beschäftigten
ab 40 monatlich
  • Digitale Regelbetrueung DGUV V2 A1
  • Start mit einer persönlichen Erstbegehung
  • Alle erforderlichen Formulare (Checks, Umfragen, Trainings)
  • Anlassbezogene Betreuung kann zusätzlich gebucht werden

Hybrid

Mein Paket für Betriebe
mit mehr als 10 Beschäftigten
ab 100 monatlich
  • Alle Elemente des ONLINE-Pakets
  • Digitale Regelbetreuung DGUV V2 A3
  • Teilnahme an ASA-Beratungen mit Protokollierung
  • Unterstützung bei der Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb
  • Unterstützung bei der Lösung von Arbeitsschutz-Defiziten
  • Weitere Leistungen wie Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen etc. können einzeln hinzugebucht werden

Projektbezogen

Individuelle Beratung
für Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schwachstellenanalyse
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Gutachten
  • Coaching
  • Unterweisung

Wir sind ein Team

UMFANG DER UNTERSTÜTZUNG IN DER REGELBETREUUNG

Für eine funktionierende und rechtskonforme Arbeitssicherheit im Betrieb kommt es auf die richtige Zusammenarbeit von Unternehmer, Managern, internem Ansprechpartner, betrieblichen Sicherheitsbeauftragten sowie den externen Dienstleistern, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, an.
Jeder in diesem Team hat eigene Aufgaben und unterschiedliche Verantwortungen.

Arbeitssicherheit
(Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die "Unterstützung" des Arbeitgebers durch Beobachtung, Beratung und Hilfestellung. Die Fachkraft trägt die Verantwortung für eine rechtskonforme Beratung.
Arbeitssicherheit Hillebrand ist auf oranisatorische und technische Aspekte spezialisiert.

Betriebsmedizin
(Betriebsarzt / -ärztin)

Aufgabe des Betriebsarztes ist die "Unterstützung" des Arbeitgebers durch Beobachtung, Beratung und Hilfestellung. Der Betriebsarzt ist in Verantwortung für eine rechtskonforme Beratung.
Der Betriebsarzt ist auf arbeitsmedizinische Themen spezialisiert.

Unternehmer/in

Der Arbeitgeber ist praktisch und rechtlich für alle (!) Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes verantwortlich.
Daraus resultiert ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet. Bei Betrieben ab 20 Beschäftigten ist i.d.R. eine Aufgabendelegation auf Manager sinnvoll.

Sicherheitsbeauftragte/r

Mitarbeiter aus dem Betrieb, die nach einem Seminarbesuch über Grundkenntnisse des Arbeitsschutzes verfügen, unterstützen den Arbeitgeber durch Beobachtung und Wissensvermittlung an die Kollegen im gemeinsamen Arbeitsbereich. Sicherheitsbeauftragte tragen keine erweiterte Verantwortung.

Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

Gewerbeaufsicht und Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) verlangen von Kleinbetrieben bis 10 Beschäftigte eine reduzierte Agenda. Hier gehören Begehung, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zum Grundgerüst.

Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Gewerbeaufsicht und Unfallversicherung verlangen bei Betrieben ab 11 Beschäftigte die Abdeckung der Einsatzzeiten für Fachkraft und Betriebsarzt. Bei mehr als 20 Beschäftigten wird vom Arbeitgeber die volle Bandbreite an organisatorischen Pflichten erwartet, inklusive ASA-Beratungen und betrieblichen Sicherheitsbeauftragten.

Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

GRUNDLAGEN DER BETREUUNG

Grundbetreuung

Grundbetreuung bedeutet im Wesentlichen die Unterstützung bei der Erstellung bzw. bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.

Die von Arbeitssicherheit Hillebrand im folgenden angebotenen Materialien und Dienstleistungen decken die erforderliche dauerhafte GRUNDBETREUUNG ab. 

Organisation der Arbeitssicherheit
Brandschutz, Fluchtwege und Evakuierung
Arbeitszeit
Bildschirmarbeitsplätze und Ergonomie
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Homeoffice
Mutterschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anlassbezogene Betreuung

Anlassbezogene Betreuung bedeutet die Verpflichtung des Unternehmers, sich bei besonderen Anlässen betreuen zu lassen (z.b. Planung neuer Betriebsanlagen; Änderung von Arbeitsverfahren u.ä.m.). 

Diese anlassbezogene Betreuung erfolgt auf Veranlassung des Unternehmers durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Hautschutz
Gefahrstoffe
Gefahrstoff-Kataster
Heben-Tragen-Transport
Montagearbeiten
Werkstätten
Einsatz von Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen
Bau-Nebengewerbe
Elektroinstallation
Events, Veranstaltungen
Personalverleih

Eine vollständige Auflistung der (obligatorischen) Anlässe für eine “anlassbezogene Betreuung” finden Sie auf der Webseite > DGUV Vorschrift 2 Anlage 1.

Jeder Betrieb mit einer (!) oder mehreren
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen
ist verpflichtet,
eine Beratung und Unterstützung per Dienstleistungsvertrag zu vereinbaren, und zwar
mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und
mit einem Betriebsarzt.

Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

GRUNDLAGEN DER BETREUUNG

Grundbetreuung

Die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankerte umfassende Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen, wird im Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) ergänzt um die Pflicht, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Damit soll die Anwendung der Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz gewährleistet werden. Die detaillierten Regeln zur Bestellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie  zum Umfang der Regelbetreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” zu finden.

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention
Selbstorganisation
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

Eine vollständige Beschreibung der (obligatorischen) Aufgabenfelder sowie (unverbindlich möglicher) Aufgaben finden Sie auf der Webseite > DGUV Vorschrift 2 Anhang 3 (zu Anlage 2 Abschnitt 2)

Dienstleistungen

Arbeitssicherheit Hillebrand unterstützt den Betrieb bei der Auswahl und Umsetzung der rechtskonformen Maßnahmen.

Da die Regulierung der Arbeitssicherheit sehr umfassend codifiziert ist, hat der Gesetzgeber alle Arbeitgeber verpflichtet, Beratungsleistungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch einen Betriebsarzt in Anspruch zu nehmen (Pflicht zur Bestellung).

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat den Arbeitgeber zu beraten und zu unterstützen.

Dabei übernimmt Arbeitssicherheit Hillebrand eine Aufgabe ähnlich wie ein Lotse, der den Kapitän (Arbeitgeber) durch schwierige Gewässer lotst.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und damit für die vollständige Umsetzung der Hinweise des Lotsen verbleibt beim Arbeitgeber.

Arbeitssicherheit Hillebrand ist für die Richtigkeit der Beratung verantwortlich.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitssicherheit Hillebrand stellt für jeden Themenbereich spezifische und sehr einfach handhabbare Formulare zur Verfügung.
Der Arbeitgeber wird beim Aufbau seines internen Arbeitssicherheitsteams unterstützt. Dieses Team steuert die internen Prozesse, wie z.B. Durchführung einer Mitarbeiter-Umfrage. In Betrieben ab 20 Beschäftigte ist eine Integration in die Führungsebene notwendig. Das Team verteilt bei guter Organisation die Aufgaben an die Führungskräfte, z.B. die verantwortliche Entsendung der Mitarbeiter zu Terminen der Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes.

Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen

Arbeitssicherheit Hillebrand begleitet und fördert den Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Erkenntnisse aus der Ermittlungsphase werden bewertet. Bei Auffälligkeiten oder Diskrepanzen bietet die Arbeitssicherheit umfassende Beratung mit Formulierung von Lösungsalternativen an.

Entwicklung der internen Prozesse

Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Strukturierung und Einüben neuer und effizienter Abläufe. Arbeitssicherheit Hillebrand ist hier Experte.