Arbeitsschutz in der Pandemie

Sie navigieren Ihr Unternehmen sicher durch die Untiefen der Pandemie.

Noch nie hat der Arbeitsschutz so unmittelbar in Ihren betrieblichen Alltag eingegriffen!

Ich liefere stets die topaktuellen Checklisten zur Gestaltung Ihrer Maßnahmen.


Homeoffice und MobileOffice sind Lösung und Stressfaktor in der Pandemie zugleich
Homeoffice und MobileOffice sind Lösung und Stressfaktor in der Pandemie zugleich

Home Office

 Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Corona-ArbschV 21.01.2021)  

Die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und Unfallversicherungsträger legen in der aktuellen Corona-Epidemie ihren Schwerpunkt auf die Vorort-Beratung und Überprüfung der Betriebe zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen. ....

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten trägt auch in dieser Situation der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung. (Leitlinie-SARS-CoV-2, GDA 31.08.2020)


Mutterschutz in der Corona-Pandemie verlangt spezielle Schutzmaßnahmen
Mutterschutz in der Corona-Pandemie verlangt spezielle Schutzmaßnahmen

Mutterschutz

Eine Weiterbeschäftigung einer schwangeren Frau sollte dann nur noch erfolgen, wenn durch Schutzmaßnahmen auf der Grundlage einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung sichergestellt ist, dass die schwangere Frau am Arbeitsplatz keinem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt ist als die Allgemeinbevölkerung (z. B. kein Arbeitsplatz in einem Großraumbüro oder mit Publikumsverkehr, kein Kontakt zu einer größeren Zahl von Kollegen).

(Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales - Information zum Mutterschutz im Zusammenhang mit Coronavirus 27.03.2020) 


Infektionsschutz in der Corona-Pandemie durch AHA+L Maßnahmen
Infektionsschutz in der Corona-Pandemie durch AHA+L Maßnahmen

AHA+L-Regel

Abstand, Hygiene, Masken, Lüftung.

Mit diesen Schlagworten werden für alle Branchen und Betriebe die gesetzlichen Anforderungen seit 20. August 2020 markiert.

Es geht um die Vermeidung von Vireneintrag in das Unternehmen, es geht um die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe, es geht um das Vertrauen der MitarbeiterInnen.

 

Und dabei werden die behördlichen Vorgaben ungewohnt häufig neu formuliert, erweitert, aktualisiert.

 




Anstieg der Krankheitsdaten infolge der Pandemie

AOK und TK melden einen pandemiebedingten Anstieg:

  • nochmals längere Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen
  • vermehrte Fallzahlen bei Rückenleiden.

Hier zeigt sich deutlich ein Handlungsbedarf! Sprechen Sie mich an!

Ich kann Ihr Unternehmen branchenspezifisch und betriebsbezogen zur Corona-Prävention beraten.

Sie können sich durch meine Unterstützung effizient entlasten.

Meine Tipps sind nur einen Telefonanruf entfernt!


unser beratungsangebot zur aktuellen corona-pandemie


Beratung durch Fachkraft für arbeitssicherheit und Betriebsarzt

gefährdungsbeurteilung und unterweisung der mitarbeiter

dokumentation im betrieb zu covid-19


Die Gewerbeaufsichtsämter und die Aufsichtsdienste der Berufsgenossen-schaften sind verpflichtet, vor Ort die Einhaltung der Schutzregeln zu überprüfen. 

Ein wesentlicher Prüfpunkt ist die engmaschige Zusammenarbeit des Betriebes mit den externen Dienstleistern.

Die Analyse der betrieblichen Prävention, die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen und die Dokumentation aller Aktivitäten ist eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite garantiert erst eine umfassende und kompetent organisierte Kommunikation die Akzeptanz der MitarbeiterInnen. 

Wie immer im Arbeitsschutz gilt auch in diesen besonders herausfordernden Zeiten, alle Aktivitäten werden erst dann von den Behörden gewürdigt, wenn sie zuverlässig in Dokumenten festgehalten sind.