Angebot aus einer Hand
Wir können die beiden gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen (sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Betreuung) aus einer Hand organisieren und anbieten.
Gemeinsame Betreuung
Die Einbindung auch der betriebsmedizinischen Betreuung in den Betriebsalltag ist Pflicht.
Wir sorgen dafür durch gemeinsame Termine (Begehungen und Arbeitssicherheitsausschuss) und durch mit dem Betrieb abgestimmte Leistungen.
Betriebsspezifische Schwerpunkte des Betriebsarztes:
Beispiele: