Gefährdungsbeurteilung bei Bauvorhaben

Starten wir mit dem Blick auf die sehr klaren Regeln, die den Bauherren / Arbeitgeber / Betreiber der Arbeitsstätte in die Verantwortung nehmen.

AUSZUG aus der ASR V3
AUSZUG aus der ASR V3

Um Fehlplanung, Nachbesserungsarbeiten und Terminverzug zu vermeiden, empfehlen sogar die Mitglieder des Ausschuss für Arbeitsstätten, die "GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG nach ArbStättV + ASR" bereits im Planungsprozess durchzuführen.

Ein gutes Architektenteam baut diese Position also gleich zu Beginn in 

  • Leistungsverzeichnis 
  • Terminplanung
  • Kostenplanung

mit ein. Sie sehen hier den Kopf der umfassenden Gefährdungsbeurteilung (17 Seiten):

AUSZUG aus der 17-seitigen "Gefährdungsbeurteilung für Bauvorhaben"
AUSZUG aus der 17-seitigen "Gefährdungsbeurteilung für Bauvorhaben"

 

Mithilfe meiner gut aufbereiteten Checkliste (brandaktueller Stand 2022, Kurzfassung der häufigsten Anforderungen, mit zahlreichen ASR-Tabellen transparent dargestellt) erarbeite ich dem Architekten bzw. Bauherren wichtige Gestaltungshinweise.

 

Auf Basis der Entwurfsplanung oder anhand von Erkenntnissen aus einer Bauwerksbesichtigung werden etwa verbliebene offene Punkte dokumentiert und Lösungsvorschläge formuliert.  

 

Sehen Sie hier drei Beispiele:


Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege

Kann die neu angemietete Fläche als Büro genutzt werden, wenn der Treppenabgang 1,92m Höhe aufweist?

Sind Flucht- und Rettungspläne nötig? Muss der Vermieter die F+R-Pläne bezahlen? 

Diese Fragen und noch sehr viele mehr kann ich Ihnen beantworten. 


Lösungsbeispiel: Akustisch wirksame Raumtrenner
Lösungsbeispiel: Akustisch wirksame Raumtrenner

Lärm

 

Sagen Sie auch: "Lärm ist subjektiv, da muss ich als Arbeitgeber nichts machen!"? 

Weit gefehlt, die Vorschriften zum Gesundheitsschutz gerade beim Thema "Lärm am Arbeitsplatz" wurden jüngst weiter präzisiert. 

Es gibt also viel zu tun und es geht los mit der Pflicht des Arbeitgebers für eine "Beurteilung von Gefährdungen durch Lärm beim Betreiben von Arbeitsstätten", und zwar bereits vor dem Errichten oder Anmieten der Arbeitsstätte (ASR A3.7 Lärm).


Eine klare Belegungsplanung spart Geld und Zeit
Eine klare Belegungsplanung spart Geld und Zeit

Anordnung der Arbeitsplätze

 

Tisch ist Tisch, na klar!

So einfach ist es nicht. Jeder Quadratmeter kostet viel Geld, bei der Auswahl der Möbel nach Größe und Funktion, bei der Festlegung der IT-Ausstattung, bei der Handhabung der Digitalisierung des Arbeitsablaufs, immer wieder kann man dem Optimum näher kommen - oder auch nicht. 

Und wenn die Möbel erst im Büro stehen, kann es zu spät sein für den Fluchtweg (80 cm für 5 Personen) oder für den Durchgang zum benachbarten Arbeitsplatz (60 cm).

Daher erst genau planen und mit der Arbeitssicherheit abstimmen, dann genehmigen, dann kaufen und platzieren.