Zentrale Aufgabe
Jede Berufsgenossenschaft stellt die Gefährdungsbeurteilung in das Zentrum aller Schutzaktivitäten.
Umfangreich
Die Gefährdungsbeurteilung umfaßt alle denkbaren und realen Risiken im Betrieb.
Einmalig
Sie wird zunächst ein Mal erstellt und hat Gültigkeit bis sich etwas wesentlich ändert. Sie wird etwa alle drei Jahre überprüft.