Die Dosierung entscheidet
Ein Verzeichnis aller betrieblich eingesetzten Chemikalien ist nicht erforderlich bei "geringen Gefährdungen", z.B. ein Lackstift, ein Klebestift, haushaltsübliche Mengen von Reinigungsmitteln.
Ein must have in der Gastronomie
Als Beispiel die Kaffeeautomaten. Die Verbrauchsmengen von Reiniger- und Klarspüler-Tabs übersteigen das Niveau eines Privathaushalts.
Aktuelle Rechtslage
Die CLP-Verordnung aus 2015 hatte die Neubewertung aller Produkte zur Folge. Also neue Sicherheitsdatenblätter und neu gelistete Gefahrstoffverzeichnisse.
legt in § 6 GefahrstoffV die Aufgabe der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung fest, sowie
in § 14 die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
Gesamthafte Darstellung aller Chemikalien / Reinigungsprodukte, mit Angabe der wichtigsten Fakten zum Personenschutz.
Grundlage für die Schulung der Mitarbeiter.
Sammeln aller Sicherheitsdatenblätter aktuell von der Hersteller-Webseite.
Bei Kennzeichnungspflicht Recherche der Betriebsanweisungen.
Exzerpt der wesentlichen Fakten und Übertrag in das Verzeichnis.
Nach der Substitionsprüfung wissen Sie, daß Ihr Betrieb die geringst-mögliche Belastung aus dem Einsatz von Chemikalien fährt.
Dabei muss die Wirksamkeit und Handhabbarkeit gewährleistet sein.