Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
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Beispiele aus meiner Praxis
finden Sie im unteren Bereich.
Entsprechend der Rechtsphilosophie im europäischen Rechtsraum bezeichnet der Begriff "Gefährdung" die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Das bedeutet im Klartext, dass beispielsweise schon eine im Gespräch geäußerte Besorgnis eines Mitarbeiters zwingend Anlass für eine unternehmerische Handlung, für eine Maßnahme (einen Test, eine Experteneinschätzung o.ä.) sein muss.
EINIGE BEISPIELE:
Die Arbeitsstättenverordnung (früher Bildschirmarbeitsverordnung) verpflichtet zur speziellen Beurteilung der Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen (Checkliste), zum Angebot von Augenuntersuchungen und zur Bezahlung von arbeitsmedizinisch nötigen Sehhilfen.
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