Pflichtenübertragung - ein wichtiger Baustein der Organisation
Zur Entlastung des Unternehmers, zur Integration der Arbeitssicherheit in die Organisation, zur Einbindung der Verantwortlichen in die Aufgaben der Arbeitssicherheit, zur Herstellung einer wirksamen Umsetzung von Zielen des Arbeitsschutzes.
Die Voraussetzung für eine erfolgreich praktizierte Wahrnehmung der übertragenen Pflichten besteht in einem sorgfältig austarierten Vertragstext. Beide Seiten der Vereinbarung, die zusätzlich übernommene Verantwortung und die Zuweisung geeigneter Kompetenzen, müssen im gemeinsamen Gespräch entwickelt werden.
Statt der ziemlich kapp gehaltenen Musterformulare der Berufsgenossenschaften erhalten meine Kunden eine rund drei Seiten umfassende Vorlage. Hier sieht man die Seite 1 von 3.
Im PV-Hype !
Komplett-Beratung mit allen Dokumenten.
Generelle GBU Photovoltaik-Montage + Ergänzende GBU PV-Montage, projektbezogen
plus das gleiche für DC + AC Elektroinstallation
plus Beratung zu allen erforderlichen Sicherungstechniken
plus Rettungskonzept
Dokumente für Behörden in deutsch, für Mitarbeitende in ihrer Sprache!
Ausriß:
ziemlich cool !
Monitoring - Steuerung von Maßnahmen - Status auf 1 Blick - Betrachtungszeitraum pro Quartal oder pro Halbjahr
VORHER / NACHHER an einem Beispiel:
VORTEILE:
Arbeitssicherheit kondensiert auf 1 Seite!
Die wichtigsten Kerngrößen auf einen Blick!
Die Arbeitstättenverordnung und die zahlreichen ASR (Arbeitsstättenrichtlinien) stellen eines in den Mittelpunkt, die Gefährdungsbeurteilung. Diese 17-seitige Checkliste liefert Antwort auf die zentrale Frage der ArbStättV 2016, und zwar...
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
(1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeits schutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Falls die Anwendung der Checkliste Handlungsbedarf ergibt, folgt im zweiten Schritt...
Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen.
Die Intention des Gesetzgebers liest sich in der Gesetzesbegründung 2016 wie folgt:
Ungenügend gestaltete Arbeitsplatz und Arbeitsumgebungsbedingungen (zum Beispiel Lärm oder störende Geräusche, schlechtes Raumklima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Sig nalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Ergonomie und Softwaregestaltung, schlechte Beleuchtung) führen zu Belastungen, die zu psychischen Erkrankungen der Beschäftigten beitragen können. (Auszug Begründung ArbStättV 2016 zu §3 Gefährdungsbeurteilung)
Es müssen wirksame Schutzmaßnahmen definiert werden, die auch im Alltagsbetrieb akzeptiert und umgesetzt werden. Zahlreiche Unfälle durch Absturz oder durch Strom zeigen an, wie wichtig konsequentes Handeln ist. Die branchentypisch ständig wechselnden Baustellen und Arbeitsbedingungen erfordern eine klare Organisation der Schutzmaßnahmen: Klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten, dokumentierte Risikobewertung und Maßnahmen für jeden Montage- und Installationsauftrag, monatliche Begehung von Baustellen, halbjährliche Unterweisung der Beschäftigten.
An sich ist Bildschirmtätigkeit seit den 1970er Jahren ein Standardthema der Arbeitssicherheit. Umso faszinierender, sich mal neu und genau mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Und das tun wir mit dieser aktualisierten Checkliste! Dabei zeigt die Erfahrung gerade der Jahre ab 2020, wie deutlich die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden steigt mit einem ausdrücklichen Engagement des Arbeitgebers für guten und vollständigen Arbeitsschutz. Ein Beispiel: Lärm im Büro. Noch ein Beispiel: Regelung zum Homeoffice.
Fit for Audit + Fit for Audit + Fit for Audit
Compliance Tool for EU / Germany
32 checkpoints, 10 pages
>>> NEWS <<<
+++ In dichter Folge: Erneut eine neue Unfallverhütungsvorschrift. Diesmal muss der gesetzliche Mutterschutz an die aktuellen Corona-Bedingungen angepasst werden. +++
+++ Zeigen Sie mir mal Ihre Gefährdungsbeurteilung zur C-ASR +++
Vermeiden Sie Schadensersatzansprüche von erkrankten Mitarbeitern durch eine konsequente rechtskonforme Umsetzung der Schutzmaßnahmen gemäß C-ASR vom 20.08.2020
Die bisherigen "Standards" des Bundesarbeitsministeriums vom April 2020 wurden mit einem Update vom August 2020 zur gesetzlich verpflichtenden "Regel".
Jetzt müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die Checkpunkte der C-ASR in konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt haben.
Bei mir erhalten Sie das erforderliche Formular der Gefährdungsbeurteilung.
+++ Wie gelingt die Rückkehr ins Büro +++
"Wie kann ich wieder mehrere Mitarbeiter in einem Raum beschäftigen, ohne das Infektionsrisiko gleichzeitig unverantwortbar zu erhöhen?"
In diesen Tagen quälen sich immer mehr Entscheider mit dieser Frage. Gründe dafür gibt es viele, von dringender Projektarbeit im Team über Kundenpräsentationen bis hin zu Betriebsfesten und sonstigen Zusammenkünften.
Überlegen Sie, ob diese Tipps hilfreich für Ihren Betrieb sind:
Sorgen Sie dafür, dass jeder Anfangsverdacht auf Coronaerkrankung sofort (!) medizinisch abgeklärt wird (Anruf beim Gesundheitsamt).
Führen Sie laufend aktualisierte Anwesenheitslisten.
Bereiten Sie Ihren Betrieb darauf vor, dass bei Feststellung einer positiven Coronaerkrankung alle Kontaktpersonen sofort in Quarantäne geschickt werden.
26.05.2020
+++ Das Leben (Lernen und Arbeiten) nach draußen verlagern +++
"Weniger investieren in Händewaschen ..., mehr investieren in die Überlegung, wie können wir in jeder denkbaren Situation jetzt ein pragmatisches Umfeld schaffen, in dem Aerosolübertragung weniger ermöglicht wird."
"Massenübertragungsereignisse treiben die Epidemie, bei solchen Super Spreading Events finden Übertragungen doch eher über Aerosole statt."
Neue Studie (16.04.2020, Japan) läßt erkennen, dass das Ansteckungsrisiko in Räumen 19-mal höher ist als draußen.
Hauptübertragungsorte (aktuelle Studie, London) sind Kirchen, Arbeiterwohnheime, Seniorenwohnheime, Krankenhäuser, Schiffe, Schulen, Sportstätten, Bars, Shoppingläden, Konferenzzonen. Hinzu kommt der öffentliche Nahverkehr, insbesondere in Situationen mit geringer Durchlüftung (Busse, Trambahnen, U-Bahnen, ...).
FAZIT
Alles an Aktivitäten nach draußen verlagern, was geht, zum Beispiel in:
Quelle: Hören Sie rein in den Podcast des NDR, ab Sprechminuten 26
Christian Drosten, Chef der Virologie an der Charitè (Berlin), beschreibt in dem NDR-Podcast vom 12. Mai 2020 eine neue Erkenntnis. Bislang wurden lediglich zwei Übertragungswege genannt, das sind Kontaktinfektion und Tröpfcheninfektion.
Folglich kennen wir alle spätestens seit April die Notwendigkeit der Desinfektion von Kontaktflächen, des Händewaschens und des Abstandhaltens sowie des Armbeugen-Niesens.
Die aktuelle Einschätzung von Drosten zur Bedeutsamkeit der Übertragungswege lautet:
QUELLE: Hören Sie herein in den NDR-Podcast, ab 8:30
01.05.2020
+++ Neue Pflichtübung: Betriebliches Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 +++
Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (BMAS 16.04.2020) und die Biostoffverordnung (22.07.2013) verpflichten jeden Arbeitgeber dazu, seine Betriebsorganisation jetzt grundlegend zu überprüfen und wirksame zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen zu planen und zu etablieren.
>> Die notwendigen Formulare liegen fertig in meiner Schublade. Es kann gleich losgehen! Buchen Sie meine Dienstleistung und Beratung. Sichern Sie ihre Betriebs- und Lieferfähigkeit. Vermeiden Sie Infektionen, Quarantäne, drohende Insolvenz aufgrund behördlicher Betriebsschließung. <<
04.03.2020
+++ Arbeitssicherheit unterstützt Bauplanung +++
Anforderungen des Bauherren, die Vorgaben des Brandschutzes, des Imissionsschutzes, der Bauordnung, der DIN.
Ein Architekt sieht sich einer Front von Zwängen gegenüber, und er will dennoch seine kreative Handschrift einfließen lassen.
Und dann muss er auch noch die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigen!!!
Im Spagat zwischen diesen so zahlreichen und - leider - auch noch divergierenden Grenzziehungen müssen Architekt und Bauherr auch immer noch die Sphären der juristischen und der finanziellen Verantwortung im Auge behalten.
Je früher im Planungsverlauf die Expertise der Arbeitssicherheit (Stichwort Arbeitsstätten- / Versammlungsstätten- / Beherbergungsrecht u.a.) eingebunden wird, umso eher können mehrfach teure Umplanungen oder gar Korrekturen während der Bauphase vermieden werden.
Sparen Sie Zeit, Geld, Nerven. Vermeiden Sie verspätete Plananpassungen oder gar bauliche Nachbesserungen. Verhindern Sie erst recht eine drohende Stilllegung der Arbeitsstätte und ein Bußgeldverfahren!
Meine Leistungen umfassen auch
10.12.2019
+++ Gefährdungsbeurteilung Psychische Beeinträchtigungen im Betrieb +++
Dieser Themenbereich ist mittlerweile im Alltag angekommen.
Die (orientierende) Ermittlung der psychischen Beeinträchtigung bei der Arbeit wird ganz einfach durch diese Checkliste vorgenommen:
Entweder
Oder
31.01.2019
+++ Gefährdungsbeurteilung im Fokus +++
Jeder Betrieb muss sich mit Dokumenten ausweisen hinsichtlich
Beispiel für die Organisation eines Kick-off-Meetings zum Thema Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz.
Wirklich nicht schwierig,
wirklich nicht zeitaufwendig.
16.09.2017
+++ Neue Website eröffnet: VERTRIEB des Softwareprodukts "IT-Docs Gefährdungsbeurteilung" +++
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Arbeitssicherheit.
Stellen auch Sie mit "IT-Docs" die Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt Ihrer Arbeitssicherheit!
Sie haben die einfache Wahl:
Eine pfiffige Lösung: IT-Docs Applikation "Gefährdungsbeurteilung & Unterweisung"
Schreiben Sie mir unter >Kontakt< nur das Stichwort IT-Docs und einen TelTermin-Wunsch.
Ihr Ulrich Hillebrand
==>>> Sie erledigen es im Handumdrehen
==>>> you manage it in the twinkling of an eye
09.11.2016
+++ Arbeitsschutzziele +++
Au weh! --- Ziele? Ziele!!!
Die Berufsgenossenschaften wachen in Deutschland darüber, dass die Kosten für berufsbedingte Erkrankungen und Unfälle so gering wie möglich ausfallen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Sozialgesetzbüchern. In regelmäßigen Arbeitsgesprächen der Spitzenverbände werden die Regeln konkretisiert, die die Lastenverteilung für die drei Versicherungsbereiche Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger festgelegen.
Seit der Fusion der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der (kommunalen) Unfallkassen zur DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) im Jahr 2007 wurden die althergebrachten UVVen überprüft, konsolidiert und dereguliert. Dabei wurde den Arbeitgebern mehr Verantwortung bei der Umsetzung der betrieblichen Arbeitssicherheit überantwortet. Gleichzeitig verstärkte die DGUV die Formulierung von Zielvorstellungen für die praktische Arbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierfür wurde auch eine spezielle Internet-Plattform entwickelt, das GDA-Portal (GDA = Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).
So entstand zunächst für den Zeitraum 2007-2012 und aktuell für den Zeitraum 2013-2018 eine präzise Formulierung der Arbeitsschutzziele. Die aktuellen strategischen Ziele lauten:
Diese Ziele sollten auch in der alltäglichen Umsetzung Ihrer betrieblichen Arbeitssicherheit verankert sein.
Kurz-Test
Wie lauten für Ihren Betrieb...
Denken Sie darüber nach!
18.10.2016
+++ Ein Sicherheitstag +++
Na klar - jeder Tag ist sicher! Also ist jeder Tag auch ein Sicherheitstag!
Oder doch nicht?
Denken Sie doch mal an das jährliche Mitarbeitermeeting. Der Chef hält eine kurze (Lobes-) Rede, die neuen Projekte werden vorgestellt, vielleicht auch die Zahlen des ablaufenden Jahres. Und dann?
Halt - gehen Sie dann nicht gleich nach Hause. Gehen Sie erst zu den kleinen Snacks, nehmen ein Glas Orangensaft (darf es auch ein Bananen-Spinat-Orangen-Limetten-Saft sein?).
Und dann führt sie der Chef nochmals zurück in den Raum. Er stellt den Betriebsarzt vor, deutet auf die Betrieblichen Ersthelfer (er dankt ihnen für das zusätzliche Engagement), er holt die Brandschutzhelfer nach vorne (meist die gleichen KollegInnen) und erinnert kurz an die "super gelungene - weil nur ganze 16 Minuten dauernde - Evakuierungsübung". Mit einem Kopfnicken leitet er über zu Herrn Hillebrand, den hier jeder kennt als "unseren Sicherheitsingenieur" und fordert nochmals volle Aufmerksamkeit für die kommende halbe Stunde. Er sagt, es geht um eine Agenda, die er genauso wichtig findet wie die Themen zuvor. Es geht nun (beispielsweise) um folgende Themen:
Vielleicht stehen auf der Agenda eines anderen Betriebes ganz andere Themen auf der Tagesordnung.
Was bleibt?
Der Aufmerksamkeitswert eines Sicherheitstages ist enorm!
Der zeitliche Aufwand für diese Form der Arbeitssicherheitsunterweisung läßt sich genau einjustieren, von 1 Stunde bis mehr.
Denken Sie darüber nach!
23.09.2016
+++ Schon wieder Brandschutz +++
Haben Sie auch schon? Ja - ein Haus gebaut. Oder übernommen. Dann kennen Sie die Pflichten des Bauherren, des Gebäudebetreibers, aus eigener Anschauung. Als solcher sind Sie für die korrekte Ausgestaltung des Technischen Brandschutzes verantwortlich. Alternativ haben Sie diese Verantwortung vielleicht vertraglich einer Baufirma, einem Generalübernehmer oder dem Gebäudeverwaltungsdienstleister übertragen.
Zu dieser Verantwortung gehört alles, was bei der Errichtung des Gebäudes vom Gutachter, der das sog. Brandschutzkonzept geschrieben hat, festgelegt und mit der lokalen Brandschutzbehörde abgestimmt wurde. Die Fluchtwegelängen, die Fluchtwegekennzeichnung, die diversen Brandschutztechniken (Brandabschnitte, Rauch- und Brandschutztüren, Art der Löschwasserversorgung, Alarmmeldetechnik, Anzahl und Verteilung der Feuerlöscher usw.) sowie nicht zuletzt die Ausfertigung und Positionierung der Flucht- und Rettungspläne.
Um diese kurz F+R-Pläne genannten Aushänge geht es hier in dieser Geschichte.
Falls Sie mit Ihrem Betrieb jedoch "nur" Mieter in einer gewerblich genutzten Fläche sind, sieht diese Sache für Sie anders aus. Aber nicht immer einfach. Denn manchmal fehlen einfach einige dieser Dinge, wie zum Beispiel die Feuerlöscher oder die F+R-Pläne. Dann tauchen wohl Fragen auf wie diese:
Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.3 (Stand 2014) sagt
2 Anwendungsbereich
Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, sowie für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und das Üben entsprechend dieser Pläne.
9 Flucht- und Rettungsplan
(1) Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:
- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
- bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Punkt 5 (2) c) bis f)), wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
Meine Antworten lauten daher:
(1) Das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen - und damit auch die Aufstellpflicht von F+R-Plänen - gehört in den Verantwortungsbereich des Vermieters / Bauherrn / Gebäudebetreibers. Es ist nicht Pflicht des Mieters.
(2) Bei übersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung, zum Beispiel bei ausschließlich kurzen Rettungswegen (bis 10 Meter) und direktem ungehinderten ebenerdigen Fluchtweg ins Freie kann auf F+R-Pläne verzichtet werden. Hinweis: Diese Bedingungen müssen aber für alle (!) Arbeits- bzw. Aufenthaltsplätze zutreffen.
Tja, nicht ganz einfach, gerade deshalb gibt es diese Information hier.
***
ps
Für den Organisatorischen Brandschutz dagegen ist immer der Arbeitgeber (egal ob Mieter...) vor Ort verantwortlich. Also für die Ausbildung der Brandschutzhelfer, der jährlichen Unterweisung aller Mitarbeiter über das Verhalten bei Rauch und Feuer, über die Handhabung der Feuerlöscher und für regelmäßige Evakuierungsübungen.
15.09.2016
+++ Es brennt ! +++
Wir wissen nicht welche Erfahrung Sie mit Betriebsunfällen haben, aber gut geht anders. Es reicht schon ein Unwohlsein nach Kontakt mit Rauchgas, oder im Fall eines Quetschunfalls ein verbundener Finger. Oder ein ähnliches Vorkommnis.
Die Geschichte geht so: Der Mitarbeiter geht auf jeden Fall zum Arzt; der Arzt behandelt seinen Patienten und muss die Berufsgenossenschaft informieren; die Berufsgenossenschaft steht dann vor Ihrer Türe. Unangemeldet !!!
Und durchforstet Ihren ganzen Betrieb.
Sie bekommen einen langen Brief mit jede Menge Auflagen und Terminen.
Sie haben damit vielleicht unerwartete Arbeit, die sich Monate hinzieht.
Also:
Vorsorgen ist besser. Besser ist konsequente Arbeitssicherheit.
In diesem Fall hätten wir das kaputte Heizgerät aus dem Verkehr gezogen.
In jedem Fall hätten wir in der Mitarbeiterunterweisung das richtige Verhalten bei Rauch und Feuer trainiert.
14.09.2016
+++ Wer will noch mehr Stress? +++
Wir wissen nicht wie es Ihnen mit Behörden geht, aber gute Stimmung kommt meist von woanders her. Ein Behördenbrief oder eine Spontankontrolle löst möglicherweise einige hektische Arbeit aus.
Entweder man hatte schon immer ein schlechtes Gewissen oder jetzt bekommt man eines. Wer ärgert sich nicht (über sich selbst), wenn anschließend gefragt wird "Hast du das nicht kommen sehen?" oder "Dachtest wohl es geht gut wie in all den letzten Jahre?" und "Bist wohl ein Zocker!"
Also:
Wer viel Adrenalin liebt (und verspottet werden verträgt), der liest hier nicht weiter.
Alle anderen mal herhören:
Wir sorgen dafür, daß Sie vorbereitet sind. Schließlich haben Behörden immer Recht.
Und das Beste: Wir teilen uns die Mühe.